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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle durch Gloon-Feuerwerk getätigten Lieferungen, Leistungen und Angebote. Weiterhin sind diese auch ohne weitere ausdrückliche Vereinbarung bei allen folgenden Geschäftsbeziehungen gültig. Vom Käufer eigene Einkaufsbedingungen werden auch durch Lieferungen und Auftragsbestätigungen von Gloon-Feuerwerk nicht anerkannt.

2. Zahlungsbedingungen und Preise
2.1 Alle von Gloon-Feuerwerk ausgewiesenen Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Der Besteller trägt alle anfallenden Transport und Verpackungskosten, es sei denn die Übernahme dieser Kosten wird von Gloon-Feuerwerk in dem jeweiligen Angebot ausgewiesen.
2.3 Rechnungen von Gloon-Feuerwerk sind sofort rein netto, wenn auf der Rechnung nicht anders angegeben, zu begleichen.

3. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (einschließlich Mahnkosten, Verzugszinsen und Rechtsfolgekosten) Eigentum von Gloon-Feuerwerk. Falls dem Käufer bekannt wird, dass die von Gloon-Feuerwerk gelieferte Vorbehaltsware gepfändet oder beschlagnahmt werden soll, ist der Käufer verpflichtet, Gloon-Feuerwerk umgehend zu benachrichtigen. Der Käufer trägt die Interventionskosten.

4. Auftragsstornierung
4.1 Ein Rücktritt von einem an Gloon-Feuerwerk vom Käufer erteilten Auftrag ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4.2 Stimmt Gloon-Feuerwerk dennoch einem Rücktritt zu, so werden folgende Beträge sofort zur Zahlung fällig: bis 90 Tage vor geplantem Liefertermin 10 % des Rechnungsbetrages, bis 60 Tage 20 %, bis 30 Tage 30 %, innerhalb von 30 Tagen 40 % und nach Lieferung 50 %.

5. Gewährleistung und Haftung
5.1 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, bzw. ist die gelieferte Menge fehlerhaft, so ist diese binnen von acht Tagen Gloon-Feuerwerk zu melden.
5.2 Nachweislich mangelhafte Ware wird von Gloon-Feuerwerk ausgetauscht oder gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages zurückgenommen.
5.3 Jede Mängelhaftung entfällt, wenn der Käufer in Verzug ist, oder wenn die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt worden ist.
5.4 Rücksendungen von mangelhafter Ware wird von Gloon-Feuerwerk nur nach vorheriger Absprache angenommen.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess sowie evtl. Klage auf Herausgabe der Vorbehaltsware ist 41189 Mönchengladbach, soweit nicht zwingend gesetzlich ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.


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