Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle durch Gloon-Feuerwerk getätigten Lieferungen, Leistungen
und Angebote. Weiterhin sind diese auch ohne weitere
ausdrückliche Vereinbarung bei allen folgenden
Geschäftsbeziehungen gültig. Vom Käufer eigene
Einkaufsbedingungen werden auch durch Lieferungen und
Auftragsbestätigungen von Gloon-Feuerwerk nicht anerkannt.
2. Zahlungsbedingungen und Preise
2.1 Alle von Gloon-Feuerwerk ausgewiesenen Preise verstehen sich
inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Der Besteller trägt alle anfallenden Transport und
Verpackungskosten, es sei denn die Übernahme dieser Kosten wird
von Gloon-Feuerwerk in dem jeweiligen Angebot ausgewiesen.
2.3 Rechnungen von Gloon-Feuerwerk sind sofort rein netto, wenn
auf der Rechnung nicht anders angegeben, zu begleichen.
3. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
(einschließlich Mahnkosten, Verzugszinsen und
Rechtsfolgekosten) Eigentum von Gloon-Feuerwerk. Falls dem
Käufer bekannt wird, dass die von Gloon-Feuerwerk gelieferte
Vorbehaltsware gepfändet oder beschlagnahmt werden soll, ist
der Käufer verpflichtet, Gloon-Feuerwerk umgehend zu
benachrichtigen. Der Käufer trägt die Interventionskosten.
4. Auftragsstornierung
4.1 Ein Rücktritt von einem an Gloon-Feuerwerk vom Käufer
erteilten Auftrag ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4.2 Stimmt Gloon-Feuerwerk dennoch einem Rücktritt zu, so
werden folgende Beträge sofort zur Zahlung fällig: bis 90 Tage
vor geplantem Liefertermin 10 % des Rechnungsbetrages, bis 60
Tage 20 %, bis 30 Tage 30 %, innerhalb von 30 Tagen 40 % und
nach Lieferung 50 %.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm
zugesicherte Eigenschaften, bzw. ist die gelieferte Menge
fehlerhaft, so ist diese binnen von acht Tagen Gloon-Feuerwerk
zu melden.
5.2 Nachweislich mangelhafte Ware wird von Gloon-Feuerwerk
ausgetauscht oder gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages
zurückgenommen.
5.3 Jede Mängelhaftung entfällt, wenn der Käufer in Verzug
ist, oder wenn die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt
worden ist.
5.4 Rücksendungen von mangelhafter Ware wird von Gloon-Feuerwerk
nur nach vorheriger Absprache angenommen.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
der Geschäftsverbindung, einschließlich Urkunden-, Wechsel-
und Scheckprozess sowie evtl. Klage auf Herausgabe der
Vorbehaltsware ist 41189 Mönchengladbach, soweit nicht zwingend
gesetzlich ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. |